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Compliance / Hinweis

Hinweise an die ERA - Internationale Spedition GmbH:

Wir möchten ermöglichen, dass Sie Hinweise und Informationen an uns über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Compliance- Vorschriften zu geben und somit uns bei der Aufdeckung der Ursachen zu unterstützen.

  1. Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Compliance-Vorschriften hat für uns die höchste Priorität. Verstöße dagegen wollen wir frühzeitig erkennen, um entsprechende und wirksame Gegenmaßnahmen einzuleiten und eventuelle Schäden für Auftraggeber, Auftragnehmer, Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und das Unternehmen sowie gegen die Umwelt sofort abzuwenden.

  2. Um von schwerwiegenden Verstößen in unserer Unternehmensgruppe rechtzeitig zu erfahren und den wertvollen Hinweisen angemessen nachgehen zu können, haben wir eine entsprechende neutrale Meldestelle implementiert:

    MisterData® Datenschutz & Consulting UG
    Schwalbenweg 61/1
    69123 Heidelberg
    Mobil: 0176 727 11 014
    E-Mail: misterdata-consulting@outlook.de

  3. Selbstverständlich können Sie auch gerne einen anonymen Hinweis geben. In diesem Rahmen bitten wir Sie allerdings sehr konkret zu sein, damit wir dem Verdacht gezielt nachgehen können.

  4. Wir garantieren Ihnen höchste Vertraulichkeit und Fairness hinsichtlich aller Hinweisgeber. Wir garantieren ebenso, dass keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu befürchten sind, wenn Sie bei uns arbeiten sollten.

  5. Falls Sie eine entspreche Meldung abgeben:

    1. a)  Die interne Meldestelle wird Ihnen binnen 7 Tagen nach Eingang Ihres Hinweises den Eingang der Meldung bestätigen, wenn Sie die Meldung nicht anonym abgegeben haben.

    2. b)  Die interne Meldestelle muss auf die Meldungen von Hinweisgebern (Whistleblowern) mit „ordnungsgemäßen Folgemaßnahmen“ reagieren; eine „physische Zusammenkunft“ innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens wird Ihnen ermöglicht, wenn Sie dies wünschen.

    3. c)  Die interne Meldestelle muss Ihnen (Hinweisgeber/Whistleblower) in einem „angemessenen zeitlichen Rahmen“ eine Rückmeldung zu getroffenen Maßnahmen/Reaktionen auf die Meldung geben. Als angemessen werden maximal 3 Monate nach Eingangsbestätigung angesehen; soweit die Meldung nicht anonym abgegeben wurde.

    4. d)  Sowohl wir als auch die interne Meldestelle garantieren Ihnen die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.